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   VG Wiesbaden, 02.03.2021 - 7 L 185/21.WI   

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https://dejure.org/2021,4593
VG Wiesbaden, 02.03.2021 - 7 L 185/21.WI (https://dejure.org/2021,4593)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.03.2021 - 7 L 185/21.WI (https://dejure.org/2021,4593)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. März 2021 - 7 L 185/21.WI (https://dejure.org/2021,4593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stundenweises Untervermieten eines Badbetriebes an Einzelpersonen oder Angehörige ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stundenweises Untervermieten eines Badbetriebes nicht durch Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung untersagt - Vermietung an Einzelpersonen oder Angehörige eines Hausstandes stellt keine Einrichtung mit Publikumsverkehr dar

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.03.2021 - 7 L 185/21
    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 30.11.2011 - 6 C 20/10 -, juris Rn. 11 f.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.03.2021 - 7 L 185/21
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 63-65; BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 -, Rn. 78-79).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.03.2021 - 7 L 185/21
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 63-65; BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 -, Rn. 78-79).
  • OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21

    Corona-Pandemie; Unzulässigkeit der stundenweisen Vermietung einer SPA-Anlage;

    23 Soweit die Antragstellerin die Ansicht vertritt, dass der Begriff des "Öffnens" nicht das bloße Öffnen einer Einrichtung im technischen Sinne meine, sondern das jederzeit Öffentlich-zur-Verfügung-Stehen der Einrichtung für eine unbestimmte Anzahl an Personen, folgt dem der Senat nicht (so auch in Bezug auf die Vermietung eines Schwimmbads OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. März 2021 - OVG 11 S 39/21 -, juris Rn. 10, anders: VG Wiesbaden, Beschl. v. 11. März 2021 - 7 L 185/21.WI -, juris; vgl. in Bezug auf einen Wellnessbetrieb auch VG Mainz, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 1 L 948/20.MZ -, juris Rn. 15 ff.).
  • VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot der

    aa) Der Betrieb des Schwimmbads der Antragstellerin würde, auch wenn die Nutzung - wie vorgesehen - nur jeweils durch einzelne Personen oder Angehörige eines Haushalts erfolgt, sowohl einen "Badebetrieb" im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 2 HmbSARS-CoV EindämmungsVO also auch eine Öffnung "für den Publikumsverkehr" gemäß § 4b Abs. 1 Satz 1 HmbSARS-CoV EindämmungsVO darstellen (anders wohl für die hessische Rechtslage Beschluss des VG Wiesbaden v. 2.3.2021, 7 L 185/21.WI, juris (Nachricht)).
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